Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

20.05.2020

Die Landesregierung NRW beabsichtigt ab dem 8. Juni 2020 von der Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb zu wechseln, so dass alle Kinder dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen können.

Aktuell liegt uns als Trägerin die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vor, die folgende Eckpunkte für den eingeschränkten Regelbetrieb vorsieht:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
  • die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

Erste Vorgaben der Landesregierung liegen uns vor. Zur konkreten Umsetzung sind wir in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Jugendämtern, um den eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen und so Eltern in dieser herausfordernden Zeit zu entlasten.

Gleichzeitig bedarf es bei allen Beteiligten großer Sorgfalt bei der Umsetzung, um auch weiterhin einen größtmöglichen Schutz der Kinder und unserer Mitarbeiter*innen sicherzustellen.

Weitere aktuelle Informationen und unsere Umsetzungsschritte werden wir hier entsprechend veröffentlichen und über die Kindertageseinrichtungen an die Eltern kommunizieren.

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